Mietverträge mit einer bestimmten Dauer sind Zeitmietverträge, also wenn zum Beispiel im Mietvertrag eine Klausel enthalten ist: „Das Mietverhältnis besteht vom 01.01.2006 bis 31.12.2007“
Bei Wohnraummietverhältnissen können zukünftig nur noch qualifizierte Zeitmietverträge abgeschlossen werden, dass heißt es muss ein konkreter Befristungsgrund angegeben werden. Zulässig ist die Befristung, wenn
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