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Urteil des BGH vom 23.11.2005 – VIII ZR 4/05 zur Wohnraummiete wegen Untervermietung
Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass er in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt hat.
Hier finden Sie das vollständige Urteil
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