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Nach wie vor bleibt es bei der sogenannten Modernisierungsumlage von 11 % auf die Mieter.
Künftig liegt eine Modernisierungsmaßnahme aber auch bei Stromeinsparungsmaßnahmen vor. Dabei sind alle Modernisierungen, die zur künftigen Einsparung von Energie – gleich welcher Form – führen, in die Umlage einzubeziehen. Bei der Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme muss der Vermieter künftig nur noch den voraussichtlichen Umfang und das voraussichtliche Ende der Arbeiten vorher schriftlich mitteilen.
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