Sie sind hier: Mietrecht
Zurück zu: Startseite
Allgemein: Pressemitteilungen BGH Kontakt Impressum AGB Datenschutz Haftungsausschluss

Modernisierungen

Nach wie vor bleibt es bei der sogenannten Modernisierungsumlage von 11 % auf die Mieter.

Künftig liegt eine Modernisierungsmaßnahme aber auch bei Stromeinsparungsmaßnahmen vor. Dabei sind alle Modernisierungen, die zur künftigen Einsparung von Energie – gleich welcher Form – führen, in die Umlage einzubeziehen. Bei der Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme muss der Vermieter künftig nur noch den voraussichtlichen Umfang und das voraussichtliche Ende der Arbeiten vorher schriftlich mitteilen.


Gehe zu: Mieterhöhung Betriebskostenabrechnung