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Haftungsausschluss
Wie alle Menschen machen auch Ärzte Fehler. Selbstverständlich führt ein Arztfehler in der Regel zu viel verheerenderen Folgen als jeder andere Fehler, wenn man bedenkt, dass das hohe Gut Gesundheit oft unwiederbringlich beeinträchtigt bleibt.
Einer Schätzung nach werden den Haftpflichtversicherungen der Krankenhäuser und Ärzte jährlich rund 10.000 Fälle gemeldet – Tendenz steigend.
„Ärztepfusch“ ist schon lange kein Tabuthema mehr.
Abbildung: Ärzte machen Fehler - Tendenz steigend! -
Dies liegt zum einen an den Massenmedien, die dieses Thema immer öfter aufgreifen und zum anderen natürlich auch an dem zunehmenden Selbstbewusstsein der Patienten. Nicht zuletzt ermutigt der Blick zu unserem Nachbarn USA mit seinen zum Teil immensen Schmerzensgeldforderungen gegen Ärzte. Auch angesichts der immer fortschrittlicher werdenden Medizin ist der Patient zunehmend geneigt, den Arzt für Kunstfehler und Operationsfehler zur Rechenschaft zu ziehen und die Krankheit nicht als Schicksal hinzunehmen.
Abbildung: Alle an einem Tisch: Patient, Anwalt, Arzt -
Frage:
Haben Sie sich in der Vergangenheit einer ambulanten oder stationären Behandlung unterzogen und den Eindruck oder die Gewissheit, falsch behandelt worden zu sein?
Frage:
Sie wissen nicht, wie Sie sich dagegen wehren können und welche Kosten auf Sie zukommen?
Antwort:
Dann sind sie hier genau richtig!
Unabhängig davon, wie Sie später vorgehen wollen, ist es hilfreich, wenn Sie sich ein gewisses Basiswissen aneignen. Dies erleichtert Ihnen die Entscheidung, ob Sie gegen Ihren Arzt tatsächlich vorgehen wollen und wenn ja, ob dies gerichtlich oder zunächst außergerichtlich geschehen soll.
Bevor Sie über die Höhe Ihrer Geldforderungen nachdenken, ist folgende Frage viel wichtiger:
Liegt überhaupt ein Behandlungsfehler vor?
Diese Frage kann Ihnen abschliessend vermutlich und vor allem in komplexeren Fällen nur ein Experte beantworten, sprich ein Mediziner, der sich auf ihr Gebiet spezialisiert hat.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um an ein Expertengutachten zu kommen. Die meisten Wege sind mit (nicht unerheblichen) Kosten verbunden. Wenn Sie z.B. zum Rechtsanwalt gehen, kostet allein die Beratung schon Geld, von den Kosten für die Klage (Gerichtskosten, Anwaltskosten) und den Sachverständigenhonorar mal ganz abgesehen. Sie können sich natürlich auch kostenlos bei den Ärztekammern nach einem geeigneten Sachverständigen erkundigen und dann ein Privatgutachten in Auftrag geben. Eine andere Möglichkeit wäre auch, sich an Ihre Krankenversicherung zu wenden und um Begutachtung zu bitten. Ihre Krankenversicherung wird Sie jedoch nur unterstützen, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Fehlbehandlung relativ hoch ist und Sie davon ausgehen darf, dass sich die Kosten für einen Sachverständigen "bezahlt machen", sprich: der Arzt alle Behandlungskosten erstatten muss. Davon abgesehen kommt es natürlich auch auf den jeweiligen Sachbearbeiter bei der KV an, wie er die Chancen (einschließlich Verschulden des Arztes) einschätzt. Gerade im Medizinrecht ist es allerdings sehr schwierig, ein Verschulden nachzuweisen. Aus diesem Grunde werden relativ viele Prozesse verloren. Die Zurückhaltung der Krankenversicherungen ist somit verständlich.
Es gibt jedoch eine Möglichkeit, völlig legal und kostenlos an ein Gutachten eines absoluten und anerkannten Experten in Deutschland heranzukommen. Es entstehen Ihnen auch keine Nebenkosten, wie z.B. Gebühren, Vorschüsse etc. Sie müssen auch mit niemanden "schön tun" oder gar "betteln".
Unser Tipp: Es gibt eine Möglichkeit, unkompleziert und ohne hohe Kosten an ein Gutachten zu gelangen. Bei den Sachverständigen handelt es sich z. B. um:
Dieses Gutachten wird sowohl von den betroffenen Ärzten als auch von den Gerichten voll anerkannt. Oftmals werden diese Sachverständigen sogar vom Gericht geladen und um mündliche Erläuterung des Gutachtens gebeten, falls noch irgendwelche Fragen offen sind oder bestimmte Punkte (vom Gericht) nicht verstanden werden.
Mit anderen Worten: Gutachten mit voller medizinischer und juristischer Anerkennung ohne hierfür hunderte oder gar tausende Euro ausgegeben zu haben.
"Behandlungsfehler - Was ist zu tun bei Verdacht auf Arztfehler? Leitlinie zur außergerichtlichen Regulierung von Schadensersatzansprüchen ohne Kostenrisiko"
Dieses Ebook gibt einen Überblick auf nur ca. 27 Seiten. Und wir stellen es ihne kostenfrei zur Verfügung.
Das Ebook steht hier zum sofortigen kostenlosen Download bereit.
Abbildung: Rechtinco-Ebooks -
Wenn Sie sich das alles nicht allein zutrauen, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden, es sei denn, Ihre Krankenversicherung ist bereit, Ihnen zu helfen.
Was ist bei der Auswahl eines Rechtsanwaltes zu beachten?
Arzthaftungsrecht zählt zu den anspruchsvollsten Rechtsgebieten. In Deutschland gibt es im Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten nicht sehr viele Anwälte, die bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt haben. Dennoch neigen wohl einige Kanzleien und deren Vorzimmer dazu, zu behaupten, sie hätten auf jedem Gebiet – einschließlich Arzthaftungsrecht – einschlägige Erfahrungen. Bevor Sie also Anrufe tätigen und Termine vereinbaren, sollten Sie eine gründliche Vorauswahl treffen und sich zum Beispiel im Internet informieren. Fast jeder Anwalt hat heutzutage eine eigene Homepage und stellt detailliert seine Spezialgebiete heraus. Eine andere Möglichkeit ist es, sich bei den Rechtsanwaltskammern nach dem geeigneten Anwalt zu erkundigen.
Und noch etwas: Nicht die örtliche Nähe ist entscheidend. Im Zeitalter von Telefon, Fax und Email ist dies nebensächlich, zumal gerade Anwälte mit juristischen Randgebieten es gewöhnt sind, weite Strecken auf sich zu nehmen.
Zu den Kosten eines Anwaltes finden Sie am Ende dieser Seite wertvolle Informationen!
Man unterscheidet zwischen immateriellen und materiellen Schäden.
Zu den immateriellen Schäden gehört insbesondere das
Die Frage aller geschädigten Patienten ist: Wieviel Schmerzensgeld steht mir überhaupt zu?
Die Entschädigung ist nach billigem Ermessen festzusetzen. Grundlage für die Bemessung ist dabei der Gedanke, dass für vergleichbare Beeinträchtigungen annähernd gleiche Schmerzensgelder zu gewähren sind.
Woher weiss ich, wieviel Geld ein anderer Geschädigter in einem ähnlichen oder gleichen Fall erhalten hat?
Diese Positionen sind von dem Geschädigten konkret zu belegen, etwa durch Vorlage geeigneter Bescheinigungen und Quittungen.
Grundlage für die Berechnung der Honorare für deutsche Anwälte ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es ist bindend, sobald Sie ihren Anwalt mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung beauftragen. Die Höhe wird bestimmt durch den Gegenstands- bzw. Streitwert. Im Arzthaftungsrecht ist dies die Summe aller Geldforderungen, die ihr Rechtsanwalt für Sie geltend machen soll oder einklagt.
HINWEIS:
Es ist vielfach in der Bevölkerung falsch verbreitete Ansicht, dass das Honorar durch die Anzahl der Schreiben oder Telefonate bestimmt wird. Es mag sein, dass es einige Anwälte gibt, die Ihnen eine sog. Honorarvereinbarung (Pauschale) vorschlagen. Dies ist selbstverständlich möglich, und zwar unabhängig von der Höhe des Gegenstandswertes (Gesamtforderung). Allerdings wird es die absolute Ausnahme sein, wenn die Pauschale von der Anzahl der Schreiben abhängig gemacht wird. Eine solche Handhabung ist auch nicht unbedingt ratsam, da man im Vorfeld nie weiss, wie umfangreich eine Angelegenheit werden wird.
Der Normalfall wird also die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sein.
| außergerichtliche Vertretung ohne Vergleich | 1,3 Gebühren |
| außergerichtliche Vertretung mit Vergleich | 2,8 Gebühren |
| Streitschlichtung ohne Vergleich | 1,5 Gebühren |
| Streitschlichtung mit Vergleich | 3,0 Gebühren |
| gerichtliche Vertretung ohne Vergleich | 2,5 Gebühren |
| gerichtliche Vertretung mit Vergleich | 3,5 Gebühren |
HIER KÖNNEN SIE IHRE ANWALTSKOSTEN SELBST BERECHNEN !!! Klicken Sie die Gebührentabelle zum Download als PDF-Dokument [15 KB]
einfach an!
WIE muss ich rechnen? Sie nehmen die gesamte Schadensersatzforderung (linke Spalte) und schauen in der jeweiligen Spalte unter der zutreffenden Gebühr nach. Bei 3,5 Gebühr einfach unter der 1,0 Gebühr nachschauen und Betrag mit 3,5 multiplizieren.
ACHTUNG: Dies können nur grobe Richtwerte sein. Es wurde im außergerichtlichen Verfahren von der Mittelgebühr ausgegangen. Hiervon kann Ihr Rechtsanwalt abweichen, falls seine Tätigkeit überdurchschnittlich umfangreich und schwierig war. Außerdem wurde zum Beispiel nicht eine evtl. anzurechnende außergerichtliche Gebühr (0,65 - 0,75) bei gerichtlicher Vertretung berücksichtigt. Dasselbe gilt für die Vertretung im Rahmen der Streitschlichtung. Außerdem kommen ggf. Fahrtkosten, Abwesenheitsgelder etc. für den Rechtsanwalt dazu.
Hinzuzurechnen sind in jedem Falle noch die Auslagenpauschale von 20,00 EUR, evtl. Gebühren für Akteneinsichten (Krankenakte) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 16 % (19 % ab 01.01.2007).
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