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Urteil des BGH vom 29.06.2005 – IV ZR 56/04 zum Erbvertrag wegen den Vertragserben beeinträchtigende Schenkung
Die Absicht des Erblassers, durch lebzeitigte Verfügung für eine Gleichbehandlung seiner Abkömmlinge zu sorgen, begründet noch kein im rahmen von § 2287 BGB beachtliches lebzeitiges Eigeninteresse.
Hier finden Sie das vollständige Urteil
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