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Haftungsausschluss
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 02.07.2002 – 15 Wx 31/02 zur Erbenhaftung wegen Haftungsbeschränkungen des Erben hinsichtlich Ansprüchen auf Betreuervergütung
Der Erbe kann sich auf die Haftungsbeschränkungen des § 1836e Abs. 1. 3 BGB auch dann berufen, wenn die Vergütung des Betreuers unmittelbar gegen ihn festgesetzt wird.
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