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Haftungsausschluss
Urteil des BAG vom 28.07.2004 – 10 AZR 661/03 zum Aufhebungsvertrag wegen Bedeutung einer Ausgleichsquittung
Wird in einem Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer zugleich der Erhalt der Arbeitspapiere bestätigt und im Anschluss an den Aufhebungsvertrag zusätzlich eine umfassende Ausgleichsquittung auf ein anteiliges 13. Monatsgehalt, Ausgleichsquittungen und Abgeltungserklärungen im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag sind im Interesse klarer Verhältnisse grundsätzlich weit auszulegen.
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