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Kündigung

Die gesetzlichen Kündigungsfristen haben sich ausschließlich zu Gunsten des Mieters verändert. Ab dem 01.09.2001 beträgt die Kündigungsfrist für die Mieter nunmehr generell drei Monate, unabbhängig von der Dauer des Mietverhältnisses.

Die Kündigungsfrist für die Vermieter beträgt ebenfalls drei Monate. Allerdings erhöht sie sich bei einer Mietdauer ab fünf Jahren auf sechs Monate und bei einer Mietdauer von acht Jahren auf neun Monate.

Die Erhöhung der Kündigungsfrist auf ein Jahr bei einer Mietdauer von 10 Jahren wurde gestrichen.

Diese Neuregelung gilt auch für Altverträge. Nur wenn in den Altverträgen individuell andere Kündigungsfristen vereinbart wurden, gelten diese.


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Fälligkeit der Miete Mieterhöhung