Fälligkeit der Miete
Bei Wohnraummietverträgen, die seit dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden, muss die Miete bis spätestens zum 3. Werktag des Monats im Voraus bezahlt werden.
Für Altverträge gilt diese Regelung nicht.
Bei Wohnraummietverträgen, die seit dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden, muss die Miete bis spätestens zum 3. Werktag des Monats im Voraus bezahlt werden.
Für Altverträge gilt diese Regelung nicht.