Medizinrecht

Ärzte machen Fehler - Tendenz steigend!
Wie alle Menschen machen auch Ärzte Fehler. Selbstverständlich führt ein Arztfehler in der Regel zu viel verheerenderen Folgen als jeder andere Fehler, wenn man bedenkt, dass das hohe Gut Gesundheit oft unwiederbringlich beeinträchtigt bleibt.
Einer Schätzung nach werden den Haftpflichtversicherungen der Krankenhäuser und Ärzte jährlich rund 10.000 Fälle gemeldet – Tendenz steigend.
„Ärztepfusch“ ist schon lange kein Tabuthema mehr.

Alle an einem Tisch: Patient, Anwalt, Arzt
Dies liegt zum einen an den Massenmedien, die dieses Thema immer öfter aufgreifen und zum anderen natürlich auch an dem zunehmenden Selbstbewusstsein der Patienten. Nicht zuletzt ermutigt der Blick zu unserem Nachbarn USA mit seinen zum Teil immensen Schmerzensgeldforderungen gegen Ärzte. Auch angesichts der immer fortschrittlicher werdenden Medizin ist der Patient zunehmend geneigt, den Arzt für Kunstfehler und Operationsfehler zur Rechenschaft zu ziehen und die Krankheit nicht als Schicksal hinzunehmen.
Frage:
Haben Sie sich in der Vergangenheit einer ambulanten oder stationären Behandlung unterzogen und den Eindruck oder die Gewissheit, falsch behandelt worden zu sein?
Frage:
Sie wissen nicht, wie Sie sich dagegen wehren können und welche Kosten auf Sie zukommen?
Antwort:
Dann sind sie hier genau richtig!
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- Urteile des Bundesgerichtshofes zum Arzthaftungsrecht - hier klicken
- Muster einer Patientenaufklärung (PDF) - hier zum Download [62 KB]
- Gebührentabelle für Anwaltskosten (PDF) - hier zum Download [15 KB]
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Unabhängig davon, wie Sie später vorgehen wollen, ist es hilfreich, wenn Sie sich ein gewisses Basiswissen aneignen. Dies erleichtert Ihnen die Entscheidung, ob Sie gegen Ihren Arzt tatsächlich vorgehen wollen und wenn ja, ob dies gerichtlich oder zunächst außergerichtlich geschehen soll.
Welche Fehler kann ein Arzt begehen?
- Behandlungsfehler
- Aufklärungsfehler mit Muster eines Aufklärungsformulars als pdf [62 KB] zum sofortigen Download (kostenlos!)
- Dokumentationsfehler
Bevor Sie über die Höhe Ihrer Geldforderungen nachdenken, ist folgende Frage viel wichtiger:
Liegt überhaupt ein Behandlungsfehler vor?
Diese Frage kann Ihnen natürlich nur ein EXPERTE beantworten, sprich ein Mediziner, der sich auf ihr Gebiet spezialisiert hat.
Sie denken jetzt bestimmt "DAS WIRD TEUER!!!"
Es gibt natürlich verschiedene Möglichkeiten, um an ein Expertengutachten zu kommen. Die meisten Wege sind tatsächlich mit (nicht unerheblichen) Kosten verbunden. Wenn Sie z.B. zum Rechtsanwalt gehen, kostet allein die Beratung schon Geld, von den Kosten für die Klage (Gerichtskosten, Anwaltskosten) und den Sachverständigenhonorar mal ganz abgesehen. Sie können sich natürlich auch kostenlos bei den Ärztekammern nach einem geeigneten Sachverständigen erkundigen und dann ein Privatgutachten in Auftrag geben. Eine andere Möglichkeit wäre natürlich auch, sich an Ihre Krankenversicherung zu wenden und um Begutachtung zu bitten. Ihre Krankenversicherung wird Sie jedoch nur unterstützen, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Fehlbehandlung relativ hoch ist und Sie davon ausgehen darf, dass sich die Kosten für einen Sachverständigen "bezahlt machen", sprich: der Arzt alle Behandlungskosten erstatten muss. Davon abgesehen kommt es natürlich auch auf den jeweiligen Sachbearbeiter bei der KV an, wie er die Chancen (einschließlich Verschulden des Arztes) einschätzt. Gerade im Medizinrecht ist es allerdings sehr schwierig, ein Verschulden nachzuweisen. Aus diesem Grunde werden relativ viele Prozesse verloren. Die Zurückhaltung der Krankenversicherungen ist somit verständlich.
Es gibt jedoch eine Möglichkeit, völlig legal und kostenlos an ein Gutachten eines absoluten und anerkannten Experten in Deutschland heranzukommen. Es entstehen Ihnen auch keine Nebenkosten, wie z.B. Gebühren, Vorschüsse etc. Sie müssen auch mit niemanden "schön tun" oder gar "betteln".
Sie denken jetzt - DIE SACHE HAT EINEN HAKEN? -
NEIN!
Und wir versprechen Ihnen noch 2 Dinge:
1. Bei den Sachverständigen handelt es sich regelmäßig um:
- Proffessoren
- Klinikchefs
- Chefärzte usw.
und 2: Dieses Gutachten wird sowohl von den betroffenen Ärzten als auch von den Gerichten voll anerkannt. Oftmals werden diese Sachverständigen sogar vom Gericht geladen und um mündliche Erläuterung des Gutachtens gebeten, falls noch irgendwelche Fragen offen sind oder bestimmte Punkte (vom Gericht) nicht verstanden werden.
Mit anderen Worten: Gutachten mit voller medizinischer und juristischer Anerkennung ohne 1 Cent ausgegeben zu haben.
Dies ist einmalig und gibt`s nur im Medizinrecht. Wie es funktioniert?
Das erklärt Ihnen Dr. Solveig Meier in ihrem Ebook
"Behandlungsfehler - Was ist zu tun bei Verdacht auf Arztfehler? Leitlinie zur außergerichtlichen Regulierung von Schadensersatzansprüchen ohne Kostenrisiko"
Dieses Ebook ist absolut geballtes Wissen auf nur ca. 27 Seiten. Sie benötigen keine teuren und dicken Bücher, die nur ein Jurist versteht und wovon nur die Hälfte für Sie zutrifft. Dieses Ebook ist eigens für den juristischen Laien geschrieben. Jeder Satz ist wichtig und versetzt Sie in die Lage, ohne Rechtsanwalt an ein kostenloses Expertengutachten zu kommen und - wenn Sie es sich zutrauen - sogar ohne fremde Hilfe die Vergleichsverhandlungen mit der Berufshaftpflichtversicherung des Arztes zu führen.
Das Ebook steht hier zum sofortigen Download bereit.
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ODER DOCH EIN RECHTSANWALT?
Wenn Sie sich das alles nicht allein zutrauen, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden, es sei denn, Ihre Krankenversicherung ist bereit, Ihnen zu helfen.
Was ist bei der Auswahl eines Rechtsanwaltes zu beachten?
Arzthaftungsrecht zählt zu den anspruchsvollsten Rechtsgebieten. In Deutschland gibt es im Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten nicht sehr viele Anwälte, die bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt haben. Dennoch neigen wohl einige Kanzleien und deren Vorzimmer dazu, zu behaupten, sie hätten auf jedem Gebiet – einschließlich Arzthaftungsrecht – einschlägige Erfahrungen. Bevor Sie also Anrufe tätigen und Termine vereinbaren, sollten Sie eine gründliche Vorauswahl treffen und sich zum Beispiel im Internet informieren. Fast jeder Anwalt hat heutzutage eine eigene Homepage und stellt detailliert seine Spezialgebiete heraus. Eine andere Möglichkeit ist es, sich bei den Rechtsanwaltskammern nach dem geeigneten Anwalt zu erkundigen.
Und noch etwas: Nicht die örtliche Nähe ist entscheidend. Im Zeitalter von Telefon, Fax und Email ist dies nebensächlich, zumal gerade Anwälte mit juristischen Randgebieten es gewöhnt sind, weite Strecken auf sich zu nehmen.
Zu den Kosten eines Anwaltes finden Sie am Ende dieser Seite wertvolle Informationen!
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Welche Schäden haben Sie erlitten?
Man unterscheidet zwischen immateriellen und materiellen Schäden.
Zu den immateriellen Schäden gehört insbesondere das
Die Frage aller geschädigten Patienten ist: Wieviel Schmerzensgeld steht mir überhaupt zu?
Die Entschädigung ist nach billigem Ermessen festzusetzen. Grundlage für die Bemessung ist dabei der Gedanke, dass für vergleichbare Beeinträchtigungen annähernd gleiche Schmerzensgelder zu gewähren sind.
Woher weiss ich, wieviel Geld ein anderer Geschädigter in einem ähnlichen oder gleichen Fall erhalten hat?
TIPP

Schmerzensgeldtabelle
Der ADAC-Verlag gibt jedes Jahr ein dickes Buch heraus, das als HACKS-Schmerzensgeldtabelle oder ADAC-Tabelle bekannt ist. In diesem Buch sind ca. 3.000 Urteile mit den neuesten Entscheidungen deutscher Gerichte zu den verschiedensten Verletzungen aufgelistet. Dieses Buch ist für die Bemessung des Schmerzensgeldes in Deutschland für alle Beteiligten das wichtigste Handwerkszeug. Mit diesem Buch arbeiten alle, d.h. Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Krankenversicherungen, Ärztekammern, Gutachterkommissionen, Patientenschutzbund und sonstige Vereine und Selbsthilfegruppen.
Allerdings ist es nicht ganz billig. Es kostet 59,00 EUR, mit CD-Rom kostet es 74,00 EUR. Nur die CD-Rom ohne Buch kostet 59,00 EUR.
Welche Kriterien sind für die Bemessung des Schmerzensgeldes noch entscheidend?
Zu berücksichtigen sind alle nachteiligen Folgen für die körperliche und seelische Verfassung des Verletzten, wie z.B.
- Dauer und Heftigkeit der Schmerzen / Unbehagen
- Bedrückung infolge Entstellung / Narben
- Wesensänderung
- Schmälerung der Lebensfreude / Maß der Lebensbeeinträchtigung
- nervliche Belastung durch anhaltende Todesangst
- psychische Schäden (Ausmaß und Schwere), soweit sie eine adäquate Folge einer Körperverletzung, Freiheitsentziehung oder einer medizinisch diagnostizierbaren Gesundheitsbeschädigung darstellen
- Alter des Patienten / Persönliche Verhältnisse
- Ausmaß und Schwere der physischen Störungen
- Dauer der stationären Behandlung, Heilung und Arbeitsunfähigkeit
- Dauer der Trennung von der Familie / Zerrüttung der Ehe oder Partnerschaft
- Anzahl der Operationen
- Unübersehbarkeit des weiteren Krankenhausverlaufs / Fraglichkeit der endgültigen Heilung
- Bestehenbleiben von dauernden Behinderungen
- Ausfall des geplanten Urlaubs
- Durchkreuzen von Hobbys
Zu den materiellen Schäden zählen:
- Entgangener Gewinn (z.B. bei Selbständigen Umsatzausfälle)
- Verdienstausfälle (bei Nichtselbständigen)
- Heilbehandlungskosten (Fahrtkosten, Rezeptgebühren, Zuzahlungen etc.)
- Kosten für Anpassungsmaßnahmen
- Kosten für Hilfsmittel (Rollstuhl, Krücken, Blindenhund)
- Kosten für vermehrte Bedürfnisse
- Pflegekosten (Pflegepersonal)
- Kosten für eine Haushaltshilfe
- Vergebliche Aufwendungen (Brille und spätere Erblindung)
- Kosten naher Angehöriger (Fahrtkosten für Besuche im Krankenhaus)
- Fortkommensschaden (Einkommensverlust wegen entgangener Beförderung)
- Personalkosten (Einstellung einer Vertretung insb. bei Selbständigen)
- Todesfallkosten (Beerdigung, Grabpflege, Bewirtungskosten, Anwaltshonorare, Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung etc.)
Diese Positionen sind von dem Geschädigten konkret zu belegen, etwa durch Vorlage geeigneter Bescheinigungen und Quittungen.
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Was kostet ein Rechtsanwalt?
Grundlage für die Berechnung der Honorare für deutsche Anwälte ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es ist bindend, sobald Sie ihren Anwalt mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung beauftragen. Die Höhe wird bestimmt durch den Gegenstands- bzw. Streitwert. Im Arzthaftungsrecht ist dies die Summe aller Geldforderungen, die ihr Rechtsanwalt für Sie geltend machen soll oder einklagt.
HINWEIS:
Es ist vielfach in der Bevölkerung falsch verbreitete Ansicht, dass das Honorar durch die Anzahl der Schreiben oder Telefonate bestimmt wird. Es mag sein, dass es einige Anwälte gibt, die Ihnen eine sog. Honorarvereinbarung (Pauschale) vorschlagen. Dies ist selbstverständlich möglich, und zwar unabhängig von der Höhe des Gegenstandswertes (Gesamtforderung). Allerdings wird es die absolute Ausnahme sein, wenn die Pauschale von der Anzahl der Schreiben abhängig gemacht wird. Eine solche Handhabung ist auch nicht unbedingt ratsam, da man im Vorfeld nie weiss, wie umfangreich eine Angelegenheit werden wird.
Der Normalfall wird also die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sein.
Hier ein paar Beispiele:
| außergerichtliche Vertretung ohne Vergleich | 1,3 Gebühren |
| außergerichtliche Vertretung mit Vergleich | 2,8 Gebühren |
| Streitschlichtung ohne Vergleich | 1,5 Gebühren |
| Streitschlichtung mit Vergleich | 3,0 Gebühren |
| gerichtliche Vertretung ohne Vergleich | 2,5 Gebühren |
| gerichtliche Vertretung mit Vergleich | 3,5 Gebühren |
HIER KÖNNEN SIE IHRE ANWALTSKOSTEN SELBST BERECHNEN !!! Klicken Sie die Gebührentabelle zum Download als PDF-Dokument [15 KB]
einfach an!
WIE muss ich rechnen? Sie nehmen die gesamte Schadensersatzforderung (linke Spalte) und schauen in der jeweiligen Spalte unter der zutreffenden Gebühr nach. Bei 3,5 Gebühr einfach unter der 1,0 Gebühr nachschauen und Betrag mit 3,5 multiplizieren.
ACHTUNG: Dies können nur grobe Richtwerte sein. Es wurde im außergerichtlichen Verfahren von der Mittelgebühr ausgegangen. Hiervon kann Ihr Rechtsanwalt abweichen, falls seine Tätigkeit überdurchschnittlich umfangreich und schwierig war. Außerdem wurde zum Beispiel nicht eine evtl. anzurechnende außergerichtliche Gebühr (0,65 - 0,75) bei gerichtlicher Vertretung berücksichtigt. Dasselbe gilt für die Vertretung im Rahmen der Streitschlichtung. Außerdem kommen ggf. Fahrtkosten, Abwesenheitsgelder etc. für den Rechtsanwalt dazu.
Hinzuzurechnen sind in jedem Falle noch die Auslagenpauschale von 20,00 EUR, evtl. Gebühren für Akteneinsichten (Krankenakte) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 16 % (19 % ab 01.01.2007).
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