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Urteile Umwandlungsrecht

Beschluss des OLG Frankfurt/M. vom 22.08.2000 – 14 W 23/00 zum Umwandlungsrecht wegen Vollzugsinteresse bei Unbedenklichkeitsverfahren (Piper Generalsvertretung Deutschland)
Im Verfahren gem. § 16 Abs. 3 UmwG ist eine Anfechtungsklage nicht als offensichtlich unbegründet anzusehen, wenn eine eingehende Prüfung der Rechtslage erforderlich ist. Unabhängig von der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses ist bei unzulänglichem Verschmelzungsbericht die Anfechtungsklage eröffnet. Der Bericht des Verschmelzungsprüfers darf sich im Hinblick auf das Umtauschverhältnis nicht auf ein Testat über die Angemessenheit beschränken, sonder muss auch die Tatsachen mitteilen, auf denen die Überzeugung des Prüfers beruht.

Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 25.08.2003 – 20 W 354/02 zum Umwandlungsrecht wegen Vereinigung zweier Kommanditgesellschaften durch Anwachsen bzw. Neueintritt
Werden zwei GmbH & Co. KG durch Übertragung der Gesellschaftsanteile auf eine der Gesellschaften vereinigt, so ist zum Handelsregister der anderen Gesellschaft keine Verschmelzung (durch Aufnahme gem. § 2 Nr. 1 und 3 UmwG), sondern das Ausscheiden des Komplementärs und des Kommanditisten und die hieraus bedingte Auflösung der Gesellschaft sowie das Erlöschen der Firma anzumelden.




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