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Urteile Anteilsveräußerung

Urteil des BGH vom 04.06.2003 – VIII ZR 91/02 zur Anteilsveräußerung wegen Zurechnung von Buchungsfehlern der Angestellten im Rahmen der c. i. c. ; beschränkte Revisionszulassung
Der Verkäufer eines Gesellschaftsanteils haftet unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen auch für das Fehlverhalten derjenigen für die Gesellschaft tätigen Personen, die durch Buchungsfehler überhöhte Gewinnausweisungen in der zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen gemachten Gewinn- und Verlustrechnung verursacht haben. Hat das Berufungsgericht die Verurteilung des Beklagten hinsichtlich eines Streitgegenstandes alternativ auf mehrere Anspruchsgrundlagen gestützt, so kann es die Zulassung der Revision nicht auf eine dieser Anspruchsgrundlagen beschränken.

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