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Leitlinien OLG Saarbrücken

   
    Nicht berufstätig bei Erwerbstätigkeit  
1 notwendiger Selbstbehalt gegenüberunverheiratetenminderjährigen und privilegiertenvolljährigen Kindern sowiegetrenntlebenden Ehegatten 770 € 890 €  
2 angemessener Selbstbehalt:gegenüber sonstigen volljährigenKindern und Enkeln 1.100 € 1.100 €  
3 Selbstbehalt wenn nur der Ehegatte unterhaltsberechtigt ist, generell 950 € 950 €  
4 Selbstbehalt gegenüber Eltern 1.400 € 1.400 €  
5 gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes 935 € 995 €  

Hier finden Sie die vollständige Leitlinie zum Download (PDF) [15 KB]

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