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Definition Unterhaltspflichten


Gemeint sind hier die Unterhaltspflichten im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Es kommt allerdings nicht darauf an, ob Sie im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung Ihren bestehenden Unterhaltspflichten tatsächlich nachkommen.

Es kommt nicht unbedingt auf die Zahl der Unterhaltsberechtigten an. Vielmehr kann auch die Höhe des Unterhaltes von entscheidender Bedeutung sein. Sollten Sie Ihren Unterhaltspflichten durch Naturalunterhalt nachkommen, so sind ggf. Pauschalen anzusetzen (Düsseldorfer Tabelle hinsichtlich Kindern und gesetzlicher Selbstbehalt für Ehegatten).

Mustervorlagen zur Arbeitsrecht:





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Anwendbarkeit des KüSchG Fristen