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Definition Betriebszugehörigkeit


Es kommt nicht auf die Zugehörigkeit im Betrieb, sondern auf die im Unternehmen an. Entscheidend ist der ununterbrochene rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber schon früher tätig gewesen sein und nach einer Unterbrechung die Arbeit wiederaufnehmen, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Arbeitsvertrag eine Klausel enthält, dass die frühere Beschäftigungszeit im Unternehmen auf das neu begründete Arbeitsverhältnis angerechnet wird.


Z. B. im Bewachungsgewerbe enthält der Tarifvertrag eine dahingehende Vorschrift. Eine zusätzliche Formulierung im Arbeitsvertrag ist daher nicht nötig.

Mustervorlagen zur Arbeitsrecht:






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Verhaltensbedingte Kündigung Sozialauswahl